Grabstellengebühr - Gruft

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt1800,00 €

Zuständig

für gemauerte Grabstellen (Gruft) zur Belegung mit bis zu 6 Särgen;

Die Grabstellengebühr ist für die Überlassung des Benützungsrechtes, dieses gilt für jeweils 30 Jahre.