Strafregisterbescheinigung

Gewöhnlicher Strafregisterbescheinigung ohne Adressat

21 Euro Eingabegebühr

21 Euro Zeugnisgebühr

2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

Gesamt: EUR 44,10


Gewöhnlicher Strafregisterbescheinigung mit Adressat

21 Euro Eingabegebühr

2,10 Bundesverwaltungsabgabe

Gesamt: EUR 23,10


Besondere Strafregisterbescheinigung mit Adressat (Pflege, Kinder u. Jungendfürsorge)

21 Euro Eingabegebühr

6 Euro Beilagengebühr

2,10 Bundesverwaltungsabgabe

Gesamt: EUR 29,10


Gewöhnlicher Strafregisterbescheinigung und besondere Strafregisterbescheinigung jeweils mit Adressat

2x21 Euro Eingabegebühr

6 Euro Beilagengebühr

2x2,10 Bundesverwaltungsabgabe

Gesamt: EUR 52,20


Gewöhnlicher und/oder besondere Strafregisterbescheinigung

im Rahmen von freiwilligen Engagement

0 Euro


Jeder Strafregisterauszug kann im Gemeindeamt ausgestellt werden. Haben Sie bereits die ID Austria, kann eine beantragung auch online erfolgen.

Alle Informationen zum Thema Strafregisterbescheinigung finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020


Zuständig